ALGEMEINE REISE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten für alle von Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE organisierten und durchgeführten Reisen und regeln zusammen mit dem individuell abgeschlossenen Reiseveranstaltervertrag sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Manojlovic Mario OFF-ROAD-ADVENTURE

2. Vertragsabschluss
Nach Eingang des von Ihnen unterzeichneten Anmeldetalons bei Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Der Vertrag zwischen Ihnen und Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE kommt zustande, wenn Sie nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung schriftlich und eingeschrieben mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht abschließen wollen. Der maßgebliche Vertragsinhalt und damit Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Anmeldebestätigung und den vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Reiseprospekt, Internet Seite
und dem Vertrag. Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE behält sich ausdrücklich vor, die im Prospekt aufgeführten bzw. vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen, sofern:
a) die Beförderungskosten einschließlich Treibstoffkosten nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Hafentaxe, Treibstoffgebühren,  Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern usw. erhöht oder neu eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse ändern.
Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  ist berechtigt, solchermaßen begründete Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen.
3.2 Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Bis spätestens 10 Tage nach Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages durch Sie (Variante: 7 Tage nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung) sind folgende Anzahlungen zu leisten:
– CHF  600.00 plus Versicherungsgebühr für alle angebotene Reise von Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE , wenn nicht im Anmeldeformular vorgemerkt.
b) Die Restzahlung hat bis spätestens 90 Tage vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist dem Postscheckkonto von Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE gutgeschrieben werden.
Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf Teilnahme an der Reise.

4. Annullierung
4.1 Die Annullierung einer bereits gebuchten Reise hat mittels eingeschriebenen Briefs an die Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  zu erfolgen. Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente zurückzuerstatten.
4.2 Bei einer Annullierung werden pro Person Beratungsgebühren in der Höhe von CHF 200.00 bei Europa Reisen, CHF 400.00 bei Touren in Tunesien und Marokko, CHF 800.00 bei Reisen inAlgerien, Libyen, Ägypten und anderen Nordafrikanischen und Asiatischen Staaten erhoben. Bei kurzfristigen Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
– Annullierung 60 bis 30 Tage vor Abreisedatum: 45% des Reisepreises
– Annullierung 30 bis 1 Tage vor Abreisedatum: 100% des Reisepreises
– Annullierung am Abreisetag: 100 % des Reisepreises
Maßgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihres Annullierungsschreibens bei Manojlovic Mario  OFF-ROAD ADVENTURE
4.3 Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.
4.4 Wenn Sie eine Reise annullieren, können Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Abreisedatum eine Ersatzperson benennen, welche bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten.
Der Eintritt einer Ersatzperson in Ihren Vertrag ist ausgeschlossen, wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt;
b) diese die für die entsprechende Reise notwendigen besonderen Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund behördlicher Anordnungen, Visa oder gesetzlicher Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen kann.
Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  teilt Ihnen innert angemessene Frist mit, ob die von Ihnen benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Akzeptiert Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE die von Ihnen benannte Ersatzperson und tritt diese in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit Ihnen für die Bezahlung des Reisepreises und der aus der Umbuchung resultierenden Mehrkosten.
4.5 Bei 2. Reise Annullierung in Folge, werden pro Person Beratungs- Bearbeitung und Umtriebgebühren in der Höhe des Reisepreises erhoben.

5. Versicherung
Jeder Teilnehmer hat für seinen Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Auch die Mitfahrer in unseren Organisationsautos müssen für ihren Versicherungsschutz selbst sorgen. Der Abschluss einer Reisekostenausfall-Reisegepäck-Reiseunfall-Reisekrankenversicherung sowie einer Rückholversicherung aus dem Ausland.

6. Vertrags- Änderung
6.1 Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem Abreisetermin zu ändern. Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE teilen Ihnen allfällige Vertragsenderungen sobald als möglich mit und orientiert Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertrags Änderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend Vertragsänderung mittels eingeschriebenen Briefs an Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  zu erfolgen, ansonsten die Vertrags-änderung als genehmigt gilt. Treten Sie vom Vertrag zurück, so haben Sie Anspruch:
a) auf Teilnahme an einer anderen von Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  angebotenen gleichwertigen oder höherwertigen Reise;
b) auf Teilnahme an einer anderen von Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  angebotenen minderwertigen Individuele reise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes


7. Absage der Reise, Routen Änderungen durch Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE
7.1 Wird eine allfällige im Reiseprospekt bzw. im Vertrag angegebene für die Reise geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE  die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2 Sofern infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, Mindestteilnehmerzahl, Streiks, usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE die Reise jederzeit absagen. Diesfalls haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.3 Sofern infolge plötzlich auftretenden Gesetzliche Änderungen in Durchführungsgebiet (Land), Verbote, Routensperrungen durch Behörde, Fahrzeugpannen von Organisation und Teilnehmern, Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE kann die Route, Gebiet oder Land der Tour Durchführung ändern. Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises oder Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8. Vorzeitige Beendigung der Reise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z. B. Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch die obligatorische Reisezwischenfallversicherung gedeckt sind.

9. Beanstandungen
Beanstandungen sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, beim Reiseleiter anzubringen. Dieser wird bemüht sein, innert angemessene Frist Abhilfe zu leisten. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE geltend machen, haben Sie Ihre Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE mitzuteilen.
Die Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten Mängelrügefristen hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz zur Folge.

10. Haftung
10.1 Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes sowie auf Erstattung eines allfälligen Mehraufwandes oder erlittenen Schadens, sofern und soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.
10.2 Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.
10.3 Jegliche Haftung von Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse und Fehlverhalten  ihrerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten haben im Anmeldetalon ihre Nationalität bekannt zu geben, damit sie Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE über die entsprechenden für sie geltenden Vorschriften orientieren kann.
Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie allein verantwortlich.

12. Bedingungen Survival Reise URWALD / Wüsten /Offroad- Tour:
Diese Touren sind sehr von Witterungseinflüssen, Wasserständen den Flüssen, Sandstürmen, Überschwemmungen, abhängig und wird dementsprechend individuell durchgeführt und an die jeweiligen Verhältnisse immer aktuell angepasst. Unter besondern Umständen kann es sogar erforderlich sein, eine Tour abzubrechen. Ein Abbruch ist nicht als Minderung des Reiseprogramms zu werten, da es sich hier immer um höhere Gewalt handelt. Auch ein Abbruch auf Wunsch der Reiseteilnehmer ist jederzeit möglich.
Allen Anweisungen des Führers ist unbedingt Folge zu leisten und seine Entscheidungen müssen von jedem Teilnehmer immer akzeptiert werden. Sie befinden sich in Gebieten wo Sie keine Kommunikationsmöglichkeiten mehr haben und nur auf sich selber gestellt sind. Die Sicherheit für alle Teilnehmer hat absoluten Vorrang. Bei Nichtbefolgung von Anweisungen und Entscheidungen des Führers schließen wir jegliche Haftung aus.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das zwischen Ihnen und Manojlovic Mario OFF-ROAD ADVENTURE bestehende Rechtsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsort ist Zürich

AGB als PDF downloaden und Ausdrücken bitte hier >>
 

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